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Verbrauchsorientierter Energieausweis für Immobilien: Alles, was Sie wissen müssen

Der verbrauchsorientierte Energieausweis liefert wichtige Informationen zum energetischen Zustand einer Immobilie und deren Energieeffizienz. Er enthält detaillierte Angaben zum Gebäude und den verwendeten Energieträgern wie Öl oder Gas, wodurch potenzielle Käufer und Mieter die Energiekosten für Heizung und Warmwasser besser einschätzen können. Dieser Ausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.

Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis wertvolle Sanierungsempfehlungen. Diese zeigen, welche energetischen Modernisierungen sinnvoll sind, um den Energieverbrauch zu senken und langfristig Kosten zu sparen. Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis bei Besichtigungen vorlegen. Auch in Immobilienanzeigen sind Pflichtangaben zur Energieeffizienz vorgeschrieben, um Transparenz für Interessenten zu schaffen.

Schritte zum Energieausweis

Sie erhalten Ihren rechtskonformen Energieausweis in nur vier einfachen Schritten:

Energieausweis Wohnbebäude Vorschau Seite

Weitere Fragen?

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG §88) dürfen nur qualifizierte Fachleute einen Energieausweis ausstellen. Zu den berechtigten Personen zählen:

  • – Architekten und Ingenieure, die über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden verfügen.

  • – Handwerksmeister bestimmter Gewerke, wie beispielsweise Heizungs- und Klimatechnik, mit Zusatzqualifikationen in der Gebäudeenergieberatung.

  • – Energieberater, die offiziell nach den Vorgaben des GEG zertifiziert sind.

Diese Experten müssen sicherstellen, dass die im Energieausweis enthaltenen Daten korrekt und vollständig sind. Der Ausweis liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz und zum Energieverbrauch einer Immobilie und dient Käufern oder Mietern als Orientierungshilfe.

Es ist wichtig, dass der Aussteller den Energieausweis nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellt, um die Gültigkeit und Rechtskonformität zu gewährleisten.

Die Kosten für die Erstellung  eines Energieausweis können je nach Gebäudeart und der bevorzugten Bearbeitungsart variieren. 
Unsere Preise beginnen ab 44€ brutto. 

Die Preise können sie unserer aktuellen Preisliste entnehmen.  

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 wurde der Energieausweis im Neubau Pflicht, beim Verkauf oder der Vermietung von bestehenden Immobilien musste auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Mit der Novellierung der EnEV im Jahr 2013 wurde auch bei Bestandsgebäuden die Vorlage zur Pflicht. Ziel ist es, dass Immobilienbesitzer dazu beitragen, den Energieverbrauch von Häusern in Deutschland merklich zu senken. Mit der Novellierung 2013 wurden Effizienzklassen für Gebäude eingeführt, wie man es bereits von Elektrogeräten kennt, – die Skala reicht von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf). Die Energieausweis-Pflicht sieht vor, dass bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorzulegen ist, der über den energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung Aufschluss gibt. Verstößt der Immobilien-Eigentümer gegen seine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Regelungen zum Energieausweis wurden mit der Zusammenführung der Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt. Das GEG regelt seit 01.11.2020 die Erstellung von Energieausweisen. Per 01.05.2021 sind Energieausweise nach den Regelungen des GEG auszustellen.

Energieausweise enthalten zum einen allgemeine Angaben zur Immobilie, wie Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Wohnungsanzahl und Gebäudenutzfläche (A), zum anderen Angaben zur Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, den verwendeten Energieträgern wie Gas, Öl oder Strom, den Energiekennwerten des Gebäudes inkl. der sich daraus resultierenden Treibhausgasemissionen als CO2-Äquivalent sowie Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Des Weiteren sind alle nötigen Erläuterungen zum Berechnungsverfahren und das Ausstellungs- sowie Gültigkeitsdatum Bestandteil von Energieausweisen. Auf einer Farbskala von A+ bis H sind jeweils der Primär- und der Endenergiekennwert des Gebäudes erkennbar. Eine zweite Skala zeigt Endenergie-Vergleichswerte. Energieausweise erhalten bei der Ausstellung eine Registriernummer, anhand dieser werden Energieausweise von den zuständigen Behörden kontrolliert.

Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum. Das Ausstellungsdatum und das Gültigkeitsdatum finden Sie auf dem ersten Blatt des Energieausweises. Sollte der Energieausweis abgelaufen sein, müssen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, einen neuen Ausweis beantragen.
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur Personen mit entsprechenden Qualifikationen berechtigt. Die Voraussetzungen werden gemäß § 88 GEG geregelt.

Ein Verbrauchsausweis kann ausgestellt werden:
– Bei Gebäuden mit 5 oder mehr Wohnungseinheiten
– Bei Gebäuden bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde
– Bei Gebäuden bis zu 4 Wohneinheiten, die nachweislich das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllen

Das Anforderungsniveau wird nicht durch unsere Gebäudeenergieberater ermittelt.