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Verbrauchsausweise für Wohngebäude
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Bestellen Sie Ihren Verbrauchsausweis online. Einfach unseren Erfassungsbogen herunterladen und ausfüllen. Sie erhalten dann Ihren Verbrauchsausweis per Email, oder auf Wunsch als Ausdruck per Post.
- Deutschlandweit, Rechtssicher, 10 Jahre gültig & beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert
bereits ab 90€
Verbrauchsorientierter Energieausweis für Immobilien: Alles, was Sie wissen müssen
Der verbrauchsorientierte Energieausweis liefert wichtige Informationen zum energetischen Zustand einer Immobilie und deren Energieeffizienz. Er enthält detaillierte Angaben zum Gebäude und den verwendeten Energieträgern wie Öl oder Gas, wodurch potenzielle Käufer und Mieter die Energiekosten für Heizung und Warmwasser besser einschätzen können. Dieser Ausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig.
Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis wertvolle Sanierungsempfehlungen. Diese zeigen, welche energetischen Modernisierungen sinnvoll sind, um den Energieverbrauch zu senken und langfristig Kosten zu sparen. Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis bei Besichtigungen vorlegen. Auch in Immobilienanzeigen sind Pflichtangaben zur Energieeffizienz vorgeschrieben, um Transparenz für Interessenten zu schaffen.
Schritte zum Energieausweis
Sie erhalten Ihren rechtskonformen Energieausweis in nur vier einfachen Schritten:
- Auswahl des geeigneten Energieausweises
- Erfassung von Gebäudedaten und Bildern des Gebäudes über unseren Erfassungsbogen
- Erstellung durch unsere nach dem GEG qualifizierten Gebäudeenergieberatern
- Erhalt des Energieausweises per Email oder auf Wunsch per Postversand
Weitere Fragen?
Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG §88) dürfen nur qualifizierte Fachleute einen Energieausweis ausstellen. Zu den berechtigten Personen zählen:
– Architekten und Ingenieure, die über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden verfügen.
– Handwerksmeister bestimmter Gewerke, wie beispielsweise Heizungs- und Klimatechnik, mit Zusatzqualifikationen in der Gebäudeenergieberatung.
– Energieberater, die offiziell nach den Vorgaben des GEG zertifiziert sind.
Diese Experten müssen sicherstellen, dass die im Energieausweis enthaltenen Daten korrekt und vollständig sind. Der Ausweis liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz und zum Energieverbrauch einer Immobilie und dient Käufern oder Mietern als Orientierungshilfe.
Es ist wichtig, dass der Aussteller den Energieausweis nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellt, um die Gültigkeit und Rechtskonformität zu gewährleisten.
Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweis können je nach Gebäudeart und der bevorzugten Bearbeitungsart variieren.
Unsere Preise beginnen ab 44€ brutto.
Die Preise können sie unserer aktuellen Preisliste entnehmen.
Energieausweise enthalten zum einen allgemeine Angaben zur Immobilie, wie Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Wohnungsanzahl und Gebäudenutzfläche (Aₙ), zum anderen Angaben zur Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, den verwendeten Energieträgern wie Gas, Öl oder Strom, den Energiekennwerten des Gebäudes inkl. der sich daraus resultierenden Treibhausgasemissionen als CO2-Äquivalent sowie Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Des Weiteren sind alle nötigen Erläuterungen zum Berechnungsverfahren und das Ausstellungs- sowie Gültigkeitsdatum Bestandteil von Energieausweisen. Auf einer Farbskala von A+ bis H sind jeweils der Primär- und der Endenergiekennwert des Gebäudes erkennbar. Eine zweite Skala zeigt Endenergie-Vergleichswerte. Energieausweise erhalten bei der Ausstellung eine Registriernummer, anhand dieser werden Energieausweise von den zuständigen Behörden kontrolliert.
Ein Verbrauchsausweis kann ausgestellt werden:
– Bei Gebäuden mit 5 oder mehr Wohnungseinheiten
– Bei Gebäuden bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde
– Bei Gebäuden bis zu 4 Wohneinheiten, die nachweislich das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllen
Das Anforderungsniveau wird nicht durch unsere Gebäudeenergieberater ermittelt.